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Hautkrebsvorsorge jetzt Kassenleistung!
Bei allen gesetzlichen Kassen ist die Hautkrebsvorsorge für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr Kassenleistung. Die Untersuchung kann alle zwei Jahre durchgeführt werden. Mit einzelnen gesetzlichen Krankenkassen bestehen Sonderverträge, so dass auch Versicherte ab dem 18. Lebensjahr(AOK), dem 19. Lebensjahr (einzelne BKKs/GEK) und dem 20. Lebensjahr (IKK) untersucht werden können.
Die Leistung bezieht sich auf die Kontrolle mit dem bloßen Auge. Seit mehr als 10 Jahren gehört die Auflichtmikroskopie zur Beurteilung von Muttermalen, Hautkrebsvorstufen und Hautkrebsen eigentlich zum diagnostischen Standard. Leider ist diese Leistung in der Regel nicht Bestandteil der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge. Sollten Sie diese Leistung wünschen, müssen wir Ihnen Euro 9,00 berechnen.
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